Datum: 01.01.2019
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der schubwerk GmbH (im Weiteren „schubwerk“) in 65185 Wiesbaden gegenüber Unternehmen, Dienstleistern und Freiberuflern (im Weiteren „Kunden“) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die schubwerk Software Plattform (SaaS) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, soweit keine produkt- oder leistungsspezifischen Bedingungen gelten. Es gilt zudem die Datenschutzerklärung unter: https://schubwerk.de/de/datenschutz/.
1.2 Die Angebote von schubwerk richten sich ausschließlich an Firmen oder Selbständige. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher nur gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer sind hierbei natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn schubwerk in Kenntnis entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen ohne Widerspruch gegen die Bedingungen des Auftraggebers bewirkt. Sie werden nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Der Kunde erkennt alle vorstehenden Bedingungen durch die Erteilung des Auftrags an.
1.4 Mündliche Nebenabreden müssen durch einen dauerhaften Datenträger, z. B. per E-Mail, dokumentiert werden. Änderungen der Bedingungen sowie die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Bestätigung durch schubwerk.
1.5 Soweit das dem Kunden unterbreitete Angebot von schubwerk schriftliche Bestimmungen enthält, die von den folgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
§ 2 Leistungen von schubwerk
2.1 Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung und der entgeltliche Zugang zu der in der aktuellen Produktbeschreibung unter https://schubwerk.de/de/ näher beschriebenen Software Services auf der Plattform schubwerk als Software as a Service (SaaS).
2.2 schubwerk bietet dem Kunden durch die zeitlich begrenzte Bereitstellung seiner Softwarelösung die Möglichkeit, (Online-) Marketing- und Business-Daten aus verschiedenen Systemen zu tracken, zu verwalten und auszuwerten.
2.3 Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Bezeichnung der Leistungspakete und der dazugehörigen aktuellen Produktbeschreibung unter https://schubwerk.de/de/.
2.4 Die im Rahmen der Nutzung der schubwerk Software verarbeiteten Daten stammen u.a. aus Quellen von Dritten wie z.B. „Google“. schubwerk hat keinen Einfluss auf deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität und schuldet diese auch nicht.
2.5 Der Kunde ist für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung der von ihm eingestellten Daten, Inhalte, Parameter und Angaben verantwortlich. schubwerk übernimmt keine Überprüfung der vom Kunden angebenden Parameter auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck oder den vertraglich vorgesehenen Zweck.
2.6 schubwerk ist berechtigt, Änderungen an Inhalten oder Funktionalitäten (z.B. durch Patches, Updates oder Modifikationen) der Dienste vorzunehmen, die unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar sind. schubwerk ist außerdem berechtigt, Teile oder die Gesamtheit seiner Dienste durch Dritte, insbesondere Subunternehmen, erbringen zu lassen.
2.7 Kunden können die schubwerk Software bei Auswahl des eines Testaccounts 1 Monat ab erfolgreicher Registrierung kostenlos testen. Im Anschluss wird die Nutzung der Dienste für den Kunden gesperrt, sofern er nicht ein kostenpflichtiges Abo gemäß Ziffer 3.4 abschließt. Ein Testaccount hat nur eingeschränkte Funktionalitäten.
2.8 schubwerk bietet zudem Dienstleistungen für Unternehmen im Bereich Tracking und Vermarktung im Internet an. Ziel ist die Steigerung der Kundenkontakte und Kundenanfragen (Leads) für den Kunden. Zur Vermarktung im Internet bedient sich schubwerk unterschiedlicher Medien, Internet-Portale und Suchmaschinen, welche unter den Gesichtspunkten der Werbeeffektivität und der Wirtschaftlichkeit selbständig auswählt oder auf Wunsch des Kunden mit diesem abstimmt werden. Die Position der Eintragung des Kunden in den Suchmaschinen und Portalen ist variabel und richtet sich nach den jeweiligen Bewertungsfaktoren. Daher schuldet schubwerk keinen konkreten Erfolg hinsichtlich Positionen, Anzahl der Besucher, Seitenaufrufen, Leads oder Kunden.
2.9 schubwerk ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte einzuschalten. schubwerk kann den Vertrag oder die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in diesem Falle nicht.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
3.1 Die vollständige Nutzung der Dienste setzt eine Registrierung und den Abschluss eines entsprechenden Abos auf der Website oder der Bestätigung der Annahme des Angebots durch den Kunden per Mail voraus. Die Registrierung erfolgt durch die Eröffnung eines Accounts auf der Website unter Zustimmung zu diesen AGB und der Datenschutzerklärung. Die Registrierung auf der Website ist kostenlos.
3.2 Im Registrierungsformular hat jeder Kunde eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und ein Passwort zu erstellen. Durch das Absenden des vollständig ausgefüllten Registrierungsformulars erstellt der Kunde ein Nutzerkonto (nachfolgend „Account“) und gibt sein Angebot auf Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Website ab. Nimmt schubwerk dieses Angebot durch Versand einer Bestätigungsmail an und bestätigt nachfolgend der Kunde seine Registrierung durch Auswahl des in der Bestätigungsmail aufgeführten Hyperlinks (Double-Opt-In), kommt zwischen dem Kunden und schubwerk ein Vertrag über die Nutzung der Software zustande (nachfolgend „Nutzungsvertrag“).
3.3 Wird ein Testzugang ausgewählt, kann der Kunde seinen Account 1 Monat kostenlos testen. Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Kunde die Dienste nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Vertrages (nachfolgend „Abo“) nutzen.
3.4 Der rechtsverbindliche Vertragsschluss zum Abschluss eines Abos vollzieht sich durch die Registrierung auf der Website oder per Annahme des schriftlichen Angebotes.
3.5 Der Vertragsabschluss per Registrierung auf der Website ist wie folgt:
(1) Die Darstellung der Abos auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum)
(2) Der Vertragsschluss ist ausschließlich unter Verwendung des auf der Website bereitgestellten Formulars möglich. Zum Abschluss des Abos füllt der Kunde das Bestellformular vollständig aus.
(3) Der Kunde bestätigt seine Auswahl durch Anklicken der Buttons „Weiter“ oder „Continue“.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit seine Daten noch einmal zu prüfen und zu korrigieren.
(5) Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden des Angebotes durch Betätigen der „Zurück“-Taste im Bestellformular nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der Unterseite gelangen, auf der seine Angaben erfasst werden und Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen den Bestellvorgang abbrechen.
(6) Der Kunde sendet die Bestellung verbindlich ab, durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ oder „Purchase now “. Die Absendung der Bestellung stellt ein Angebot auf Abschluss eines Abos dar.
(7) Der Zugang des Angebotes wird unverzüglich mittels einer Empfangsbestätigung durch schubwerk bestätigt.
(8) Die Annahme des Angebotes durch schubwerk erfolgt durch Erklärung der Annahme in Textform oder Freischaltung der Dienste für den Kunden.
3.6 Die Registrierung und der Abschluss eines Abos ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen und juristischen Personen sowie nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erlaubt. Die Registrierung und der Vertragsschluss für juristische Personen ist nur Personen erlaubt, die als gesetzliche Vertreter oder sonstiger Berechtigter der jeweiligen juristischen Person bzw. in deren Auftrag und Willen handeln. Kunden müssen entweder zum Zeitpunkt der Registrierung und des Vertragsschlusses das 18. Lebensjahr vollendet haben oder ihre gesetzlichen Vertreter müssen der Registrierung und dem Vertragsschluss zugestimmt haben.
3.7 Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Pro Kunde ist ein Account anzulegen. Ein Account ist nicht übertragbar. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags oder eines Abos besteht nicht. schubwerk behält sich vor, die Registrierung und den Abschluss eines Abos ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
3.8 Die bei der Registrierung und im Rahmen des Abschlusses eines Abos abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Ändern sich die Daten nachträglich, so ist der Kunde verpflichtet, die Angaben umgehend zu aktualisieren. Auf entsprechende Anfrage von schubwerk hat der Kunde die Daten zu bestätigen.
3.9 Bei individuellen Dienstleistungen und Vereinbarungen unterbreitet schubwerk dem Kunden ein schriftliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über einzelne Leistungen von schubwerk. Das Angebot bedarf der schriftlichen Annahmeerklärung durch den Kunden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und schubwerk kommt mit Zugang der schriftlichen Annahmeerklärung von schubwerk zustande.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot auf Abschluss eines Vertrages.
4.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.3 Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist jeweils zum Anfang des Buchungszeitraumes (monatlich oder jährlich) im Voraus zur Zahlung fällig.
4.4 Die vom Kunden geschuldete Vergütung kann ausschließlich unter Verwendung der von schubwerk unterstützten Zahlungsarten gezahlt werden. Die unterstützten Zahlungsarten werden auf der Website aufgeführt. schubwerk behält sich vor, einzelne Zahlungsarten gegenüber ausgewählten Kunden auszuschließen, soweit aufgrund begründeter Anhaltspunkte eine Rücklastschrift bzw. Stornierung der Zahlung oder eine unzureichende Deckung des zu belastenden Bankkontos zu befürchten ist.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist schubwerk berechtigt den Bezug weiterer Leistungen, insbesondere den Zugang zum System und der Datenbank, zu sperren. In einem solchen Fall bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche von schubwerk unberührt. Der Auftraggeber hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 BGB zu verzinsen.
4.6 Ist der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist schubwerk nach erfolglosem Ablauf einer Frist von mindestens zwei Wochen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
4.7 Im Falle der Kündigung gem. § 4 Abs. 6 bleiben die vertraglich vereinbarten Zahlungsansprüche von schubwerk sowie Schadensersatzansprüche unberührt.
§ 5 Nutzungsrechte
5.1 schubwerk ist Inhaber sämtlicher Rechte in Zusammenhang mit der Software Plattform und der damit verbundenen Datenbank und Software. Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Plattform, dem Datenbankwerk, der Datenbank und den Inhalten, Daten und sonstigen Elementen stehen ausschließlich schubwerk zu.
5.2 Der Kunde hat das einfache, zeitlich auf die Vertragsdauer befristete, mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika und von Kanada örtlich nicht beschränkte, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht, ausschließlich unter Verwendung der von schubwerk zur Verfügung gestellten Online-Suchmasken einzelne Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und hiervon Ausdrucke zu fertigen, sowie für die eigene Nachbereitung ein Analyseergebnis abzuspeichern, soweit dies von der Software von schubwerk eigenständig vorgesehen ist.
5.3 Eine automatisierte Abfrage durch Skripte o.ä. ist nicht gestattet, ausgenommen ist hiervon die von schubwerk zur Verfügung gestellte und dokumentierte API. Urheberechtshinweise oder sonstige Schutzrechtsvermerke auf der Software Plattform dürfen nicht verändert werden.
5.4 Der Kunde darf über die durch Abfrage gewonnenen Daten unternehmensintern verfügen, diese jedoch nicht für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten verwenden. Eine Weitergabe der über die durch Abfrage gewonnenen Daten gegenüber Dritten ist ausdrücklich untersagt.
5.5 Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise verwenden zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeglicher Form oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung gegenüber Dritten.
5.6 Mit der Übermittlung der zur Analyse durch den Software Service eingestellten und erforderlichen Inhalte räumt der Kunde schubwerk das Recht ein, diese Inhalte und Daten für die Dauer dieses Nutzungsvertrags auf die für die Bereithaltung in der Datenbank und den Abruf durch den Vertragspartner erforderlichen Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen und bereitzuhalten.
5.7 Die Lizenz endet, wenn der Kunde seine Kundeninhalte oder seinen Account löscht.
5.8 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der übertragenen Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die Lizenz in Ziffer 5.6 wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kundeninhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte.
5.9 schubwerk ist berechtigt, den Kunden im Rahmen seines Internet-Auftritts und in Marketingmaterialien als Referenzkunden zu benennen.
§ 6 Datenschutz
6.1 schubwerk versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu beachten. Die Registrierungsdaten des Auftraggebers unterliegen der Datenschutzregelung und werden soweit sie für Vertragsbegründung und zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, benutzt. Eine Weitergabe der Registrierungsdaten an Dritte erfolgt nur soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten erforderlich ist und nach vorheriger Unterrichtung des Auftraggebers.
6.2 Die mit der Software gewonnenen Daten können von schubwerk analysiert und statistisch aufbereitet werden. Insbesondere ist es schubwerk gestattet, diese Daten branchenspezifisch und branchenübergreifend zusammenzufassen und Dritten in dieser aggregierten und anonymisierten Form zur Verfügung zu stellen. Zur Verbesserung der Leistungen gemäß § 2 ist es schubwerk gestattet, die gewonnenen Daten intern zu verwenden. Eine Weitergabe von nicht aggregierten Daten erfolgt nicht.
§ 7 Verfügbarkeit
7.1. schubwerk gewährleistet eine Erreichbarkeit der Dienste zu 98% bei einer jährlichen Betrachtung. Nicht berücksichtigt werden dabei Ausfallzeiten, die nicht auf einer Pflichtverletzung von schubwerk beruhen, etwa Angriffe auf Systeme von schubwerk durch Dritte, unverschuldete Ausfälle von Hardware oder Fälle höherer Gewalt, sowie damit zusammenhängende unplanbare Wartungsarbeiten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Dadurch kann es unter Umständen auch zu Datenverlusten kommen.
7.2 Planbare Wartungsarbeiten finden regelmäßig in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr statt und werden mindestens 3 Tage vorher per E-Mail gegenüber dem Kunden angekündigt. Planbare Wartungsarbeiten werden in einem Kalendermonat die Erreichbarkeit der Dienste für maximal 10 Stunden beeinträchtigen.
7.3. schubwerk erbringt die Dienste einzig auf der Website mit Tracking Plattform. Fehler oder Störungen außerhalb des Einflussbereichs von schubwerk, wie z.B. die Funktionsfähigkeit der APIs und anderen Tools von Drittanbietern oder die Bereitstellung der korrekten Parameter durch den Kunden unterfallen nicht der Leistungspflicht von schubwerk. Der Kunde bleibt bei nicht in der Sphäre von schubwerk liegenden Fehlern oder Störungen zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet.
7.4. Dem Kunden obliegt es, eine ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung zur Nutzung der Dienste bei sich zu schaffen, aufrechtzuerhalten, zu bedienen und ggf. zu aktualisieren. Die notwendigen Voraussetzungen zur Nutzung der Dienste kann der Kunde jederzeit in den FAQ, auf unserer Website einsehen.
§ 8 Gegenseitige Rechte und Pflichten
8.1 schubwerk verpflichtet sich, dem Kunden nach Vertragsabschluss die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Zugangsdaten auf einem Datenträger oder per elektronischer Datenübermittlung (z.B. E-Mail) zu liefern. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Passwörter zur Nutzung der Dienstleistungen von schubwerk geheim zu halten und schubwerk unverzüglich zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Passwort von Dritten missbraucht wurde.
8.3 Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Passwortes vorgenommen werden, verantwortlich. Hat der Auftraggeber den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet der Auftraggeber nicht. Der Nachweis, dass er den Missbrauch seines Passworts nicht zu vertreten hat, bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
8.4 Erhält der Kunde Kenntnis von der missbräuchlichen Nutzung der Plattform, ist er verpflichtet, schubwerk hierüber unverzüglich zu informieren. schubwerk ist in diesen Fällen berechtigt, den Zugang zu der Plattform zu sperren bis ein weiterer Missbrauch in Abstimmung mit dem Auftraggeber nicht mehr droht. Entsprechendes gilt, wenn schubwerk ohne Beteiligung des Kunden von einer missbräuchlichen Nutzung der Plattform Kenntnis erlangt. In diesen Fällen wird schubwerk den Kunden unverzüglich informieren.
8.5 Der Kunde verpflichtet sich, schubwerk sämtliche vorhandene Daten zur Verfügung zu stellen, die schubwerk zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nach diesem Vertrag benötigt und überträgt schubwerk das nicht exklusive Recht, diese Daten während der Vertragslaufzeit nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen und zu speichern.
8.6 Der Kunde schafft die auf seiner Seite für die Nutzung der Dienstleistungen der schubwerk erforderlichen Voraussetzungen, einschließlich Netzwerk-, Internetanbindungen, Telekommunikationsanbindung, Hard- und Software sowie hinreichend sachkundiges Personal.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen unverzüglich nach Erhalt der Zugangsdaten auf ihre Vollständigkeit und im Falle der Software Plattform auf die Funktionstüchtigkeit zu untersuchen und etwaige auftretende Mängel schubwerk unverzüglich mitzuteilen.
8.8 Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses alle elektronischen Kopien der vertragsgegenständlichen Zugangsdaten zu löschen. Informationen und Inhalte, die in verkörperter Form vorliegen sind an schubwerk herauszugeben.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der schubwerk GmbH kommt durch die Annahme des Kundenantrages oder durch die erste, von der schubwerk GmbH vorgenommene Erfüllungshandlung zustande. Der schubwerk GmbH bleibt vorbehalten, die Annahme des Kundenantrages ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
9.2 Der Nutzungsvertrag kann von beiden Parteien, vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes, jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Hat der Kunde vor der Kündigung des Nutzungsvertrages ein Abo abgeschlossen, wird die Kündigung nicht wirksam, bevor das Abo vollständig durchgeführt, aufgehoben oder in sonstiger Weise beendet worden ist. Im Falle einer Kündigung wird der Account so lange aufrechterhalten, wie dies für die Abwicklung abgeschlossener Abos erforderlich ist.
9.3 Der Kunde kann im Rahmen des Abschlusses eines Abos zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Laufzeit wählen.
9.3.1 Das Abo beginnt im Falle der monatlichen Laufzeit (Standard) mit Abschluss des Abos und wird für die Dauer von einem Monat abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
9.3.2 Das Abo beginnt im Falle der jährlichen Laufzeit mit Abschluss des Abos und wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Es verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
9.4 Ungeachtet der vorstehenden Regelung kann schubwerk das Abo ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, in Verzug ist.
9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.6 Für die Kündigungserklärung genügt eine E-Mail an info@schubwerk.de oder eine sonstige Mitteilung in Textform an schubwerk. Alternativ kann die Kündigung auch über den Account des Kunden vorgenommen werden.
9.7 schubwerk ist ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung berechtigt, sämtliche während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen. Die Daten können in einem üblichen Format dem Auftraggeber gegen Kostenerstattung übergeben werden.
§ 10 Garantie und Haftung
10.1 Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer 10 haftet schubwerk nur, wenn und soweit schubwerk, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. schubwerk haftet – soweit nicht anders bestimmt – nach den gesetzlichen Bestimmungen
10.2 Im Falle eines drohenden Prozesses wegen einer Schutzrechtsverletzung hat der Auftraggeber in voller Höhe des nachgewiesenen drohenden Schadens binnen 4 Wochen ab hinreichender Darlegung der rechtlichen und sachlichen Umstände durch schubwerk Sicherheit zu leisten.
10.3 Der Kunde trägt darüber hinaus alle in Verbindung mit einem Prozess wegen Schutzrechtsverletzung anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten und Aufwendungen.
10.4 Für andere als durch die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet schubwerk nur soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf die der Auftraggeber vertrauen kann, durch schubwerk beruhen.
10.5 Sofern schubwerk fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
10.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10.7 schubwerk haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung von schubwerk ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
10.8 Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren – mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz – spätestens mit dem Ablauf von einem 1 Jahr ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
10.9 Eine verschuldensunabhängige Haftung von schubwerk auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gem. § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
10.10 Für die Richtigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten bzw. übermittelten Daten und Inhalte wird nicht gehaftet. Insbesondere haftet schubwerk nicht für Verzögerungen, die durch unvollständige Datenübermittlung von Seiten des Auftraggebers entstehen.
§ 11 Änderungen
11.1 Änderungen der AGB können durch Angebot von schubwerk und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von schubwerk erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen in Textform. Widerspricht der Kunde dem Angebot von schubwerk nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern schubwerk den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat.
11.2 In allen anderen Fällen, insbesondere wenn der Auftraggeber fristgerecht dem Angebot widerspricht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.
11.3 Änderungen der AGB können gemäß obiger Ziffer 1 nur vereinbart werden, soweit durch die Änderung keine Hauptleistungspflichten betroffen sind und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zu Ungunsten des Auftraggebers verschoben wird.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus dieser Vereinbarung die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich deliktischer Ansprüche, ist Wiesbaden.
12.3 Diese Nutzungsbedingungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von schubwerk
12.4 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand: Januar 2019